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^"permissions":^"read":ӶӺ,"update":ӶӺ,"delete":ӶӺ,"admin":ӶӺ°,"user":^"id":6,"name":"Sarah Oberbichler"°,"id":"Zr8jel99ak","ranges":Ӷ^"start":"/divӶ3Ӻ/divӶ4Ӻ/divӶ1Ӻ/pӶ15Ӻ","startOffset":0,"end":"/divӶ3Ӻ/divӶ4Ӻ/divӶ1Ӻ/pӶ15Ӻ","endOffset":2485°Ӻ,"quote":"((15)) Dies gilt nicht zuletzt auch für ein konstruktivistisches Verständnis von Moral. Wenn nämlich selbst das “Zusammenleben mit anderen” “letzten Endes eine Frage der subjektiven Interpretation ist” ((61)), dann läßt sich der Vorwurf, ein konstruktivistisches Wirklichkeitsverständnis mit seinem Pluralismus gleichwertiger Wirklichkeitsinterpretationen und Handlungsverständnisse könne unmoralische und barbarische Selbstverständnisse wie z, B. den “Nazismus” ((62)) nicht ausschließen, sondern müsse sie vielmehr akzeptieren, nicht entkräften. Der Gegeneinwand, “daß es im Laufe der Menschheitsgeschichte” keine rationale Konzeption und Begründung von ethischen Grundsätzen gegeben habe und schon gar keine durch derartige Grundsätze ermöglichte Verhinderung von Verbrechen (ebd.), dieser Gegeneinwand weist lediglich überzogene Anforderungen an einen ethischen Konstruktivismus zurück. Der Relativismuseinwand wird dadurch nicht widerlegt. Und wenn es auch hier letztlich nur die “Praxis” ist, die darüber entscheidet, welche konstruktivistische “Handlungs- oder Denkweise voraussichtlich zu dem gemeinsam erwünschten Ziel führen wird oder nicht” ((60)), dann handelt es sich dabei nicht nur um eine außer- und vormoralische Instanz, die über den Wert unterschiedlicher Moralkonzeptionen entscheidet. Sondern die Instanz dieser “Praxis” mit der “Tatsache” ihrer Entscheidung (ebd.) muß den Status einer ontologischen und rational erfaßbaren Realität haben, wenn es sich dabei um eine außertheoretische Entscheidung zwischen unterschiedlichen Wirklichkeitskonstruktionen und Weltinterpretationen handeln soll. Andernfalls wäre diese Entscheidung wiederum eine subjektive Konstruktion - und damit genau das, was es zu bewähren und zu überprüfen gilt. Auf diese Weise wird jene “objektive Wahrheit” mit ihrem Anspruch auf das “Rechthaberische” ((60)) durch die Tatsache der Praxis wieder eingeführt. Auch damit gerät der Konstruktivismus in eine Situation, die seinem Theoriegehalt widerspricht. Nur auf dem Boden eines Realismus-verträglichen Konstruktivismus läßt sich die “Viabilität von Gesetzen und Beschränkungen der individuellen Freiheit in der Gesellschaft” aushandeln ((63)) - und nicht auf dem Boden eines vielfältigen, subjektiv konstruktivistischen Für-Real-Haltens. Und darin liegen zugleich auch die Grenzen einer konstruktivistischen Toleranz. Für die “Praxis denkender Individuen” ((64)) ist demnach der radikale (!) Konstruktivismus kein angemessenes “Denkmodell\".","highlights":Ӷ^"jQuery3210259418307313039052":^°°Ӻ,"text":"","order":"mw-content-text","category":"ArgumentationFremd","data_creacio":1579281434387°
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